| Weiterführende Informationen zum Thema: RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Die günstigste Versicherung zu finden und gleichzeitig optimal abgesichert zu sein, ist bei der heutigen Angebots- und Tarifvielfalt nicht immer leicht.
Wenn Sie sich umfassend zum Thema Versicherung informieren möchten, empfehlen wir Ihnen eine Bedarfsanalyse, die Ihnen hilft, für Ihre Situation den optimalen Versicherungsbedarf zu ermitteln.
Die Rechtsschutzversicherung
Weite Bereiche des menschlichen Lebens sind heute durch Gesetze, Verordnungen
und sonstige Vorschriften geregelt. Für den Bürger bedeutet dies,
daß immer häufiger seine rechtlichen Interessen berührt sind,
und er sein Recht verteidigen muß.
Recht haben und Recht bekommen ist bis zum heutigen Tage noch nicht dasselbe. Nur durch juristischen Beistand ist es meist möglich, seine Rechtsinteressen zu wahren. Dieser Beistand ist in den letzten Jahren immer teurer geworden. Auch die Gerichtskosten steigen stetig. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie bei Vorliegen eines Rechtsschutzfalles den Anwalt Ihres Vertrauens wählen, der Sie – je nach Umfang der Versicherung – berät, vertritt und der erforderlichenfalls auch einen Prozess für Sie führt.
Eine Rechtsschutzversicherung deckt immer nur einen Teil des täglichen
Lebens ab. So gibt es Spezialpolicen für Autofahrer, für Mieter und
für Selbständige. Am gängigsten ist in der Praxis die sogenannte
Rechtsschutzversicherung für Familien. Sie bietet den ausgedehntesten Schutz
von allen Policen, denn er umfasst Privat-, Berufs- und auch Verkehrsrechtsschutz
und gilt für die ganze Familie. Nachteil: Familienrechtsschutz ist ausgesprochen
teuer. Wesentlich preisgünstiger sind Policen der Rechtsschutzversicherung,
die spezielle Teilbereiche des täglichen Lebens versichern. Das sind z.B.
Verkehrsrechtsschutz, Eigentümer- und Mieterrechtsschutz, Privat- und Berufsrechtsschutz.
Eine Rechtsschutzversicherung deckt nur die Gerichts- oder Anwaltskosten, nicht
aber Geldstrafen oder andere Zahlungen, zu denen man eventuell verurteilt wird.
Die Versicherer schließen auch eine ganze Reihe von Rechtssachen von der
Rechtsschutzversicherung aus. Diese Ausschlussklauseln sind immer dort anzutreffen,
wo in der Praxis die meisten Prozesse geführt werden, beispielsweise bei
Erbstreitigkeiten oder Scheidungsprozessen. Doch selbst, wer gut versichert
ist, schaut häufig in die Röhre. Gezahlt wird nämlich nur, wenn
der Vertrag der Rechtsschutzversicherung bereits drei Monate vor Eintreten einer
Rechtssache bestand. Streitigkeiten, bei denen der Streitgegenstand schon vor
Abschluss des Vertrages der Rechtsschutzversicherung feststand, sind von der
Versicherung ausgeschlossen.
Presse
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Die Parteien von Regierung und Opposition haben sich auf einen Konsens zur Gesundheitsreform geeinigt. Im Fazit handelt es sich um massive Einschnitte in die Versorgung, um zukünftig die Beiträge niedrig zu halten!
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